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Reihengrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr


Reihengrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr


Sind nur auf dem Friedhof Moringen in der Abteilung 17 vorgesehen.

Maße: 1,00 m x 1,50 m 

Die Grabmale und Grabstätten sind gestaltungsfrei, d.h. sie können individuell gestaltet werden.