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Reihengrabstätten:


Reihengrabstätten

Bei dieser Grabform wird der Reihe nach im Todesfall bestattet. Eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist/des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.

In jeder Reihengrabstätte darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Ausnahmen sind nur zugelassen, wenn gleichzeitig Familienangehörige, wie z.B. Tot- und Ungeborene bzw. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr versterben.