Mobile Schadstoffsammlung


Das Schadstoffmobil ist in folgenden Zeiten im Stadtgebiet Moringen unterwegs:

Montag, 09. Mai 2022:
15:30 - 15:45 Großenrode (P Gaststätte "Zum stillen Winkel")
16:15 - 16:30 Behrensen (Ecke Schmiedestr. / Behrensener Str.)

Montag,16. Mai 2022:
10:45 - 11:00 Oldenrode (Weperstr. / Lehmstr.)
11:25 - 11:40 Lutterbeck (Parkplatz gegenüber Friedhof)
12:05 - 12:20 Fredelsloh (Klosterhof)

Donnerstag,19. Mai 2022:
13:45 - 14:00 Thüdinghausen (Bushaltestelle, Tüdinghausen)
15:45 - 16:00 Blankenhagen (Bushaltestelle Zum Knappe / Zur Weperkante)
16:30 - 16:45 Nienhagen (Dorfstr., Deichbergstr.)
17:10 - 18:00 Moringen (Bauhof, Domänenhof, Amtsfreiheit)


Pressemitteilung des Landkreises Northeim vom 12.04.2022 mit weiteren Informationen zur Sammlung:

Das Schadstoffmobil wird in der Zeit vom 24. April bis 20. Mai 2022 im gesamten Kreisgebiet unterwegs sein und in fast allen Ortsteilen halten. Bei der zweiten Sammlung im Herbst 2022 werden dann nur zentrale Orte im Landkreis angefahren.

Auch in diesem Jahr sind angesichts der Corona-Pandemie alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Abstandsregeln von mind. 1,5 Metern untereinander einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht, die Anweisungen des Annahmepersonals sind ausnahmslos zu befolgen.

Was wird am Schadstoffmobil angenommen?

Aus privaten Haushalten werden weiterhin auch Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen am Schadstoffmobil angenommen. Als haushaltsübliche Menge gelten maximal fünf Stück pro Anlieferung. Um Missbräuche auszuschließen, kann das Sammelpersonal nach der Herkunft der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen fragen. 

Batterien und Akkus aus Geräten und Elektrowerkzeugen, außerdem PCB-haltige Kondensatoren (bis zu einem Kilogramm pro Stück). Holzschutzmittel, Pflanzenschutz-/Behandlungsmittel, Kleberreste, Säuren, Laugen und Beizmittel. Ebenso Ammoniak, Labor- und Fotochemikalien, Fette und Wachse (flüssig oder als Paste), ölhaltige Betriebsmittel (z.B. Öllappen, Ölfilter), Putz- und Reinigungsmittel (flüssig und fest) und Spraydosen mit Restinhalten.

Flüssige Restmengen von schadstoffhaltigen Farben und Lacken gehören ebenfalls zur Schadstoffsammlung. Damit sind keine Binder- oder Wandfarben gemeint!

Elektrokleingeräte – Annahme während der Schadstoffsammlung

Damit auch zukünftig alte, defekte Elektrokleingeräte aus Privathaushalten, wie z. B. Handys, Rasierer, Fön, Mikrowelle, Toaster, Radio, Mixer, Kaffeemaschine, u. ä. nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden, bietet die Kreisabfallwirtschaft auch in diesem Jahr an, derartige Geräte in haushaltsüblichen Mengen im Rahmen der kommenden Schadstoffsammelaktion zu entsorgen. Die Kreisabfallwirtschaft weist jedoch darauf hin, dass aus Platzgründen nur Geräte mit einer Kantenlänge unter 50 cm angenommen werden. Alle größeren Elektrogeräte wie z. B. große Mikrowellen, Röhrenfernseher, Waschmaschinen und Kühlschränke bleiben hiervon ausgenommen; diese werden wie gewohnt bei der Sperrmüllentsorgung mitgenommen. Sie können auch während der Öffnungszeiten auf der Deponie in Blankenhagen abgegeben werden.

Abgabe am Schadstoffmobil und am Sammelfahrzeug der KAW

Sämtliche Schadstoffe müssen auf dem Sammeltisch bzw. auf der Ladefläche des Sammelfahrzeuges abgestellt werden. Erst wenn das Personal die Schadstoffe bzw. die Elektrogeräte wegsortiert hat, darf man sich vom Fahrzeug entfernen. Auf keinen Fall dürfen Behälter nur abgestellt werden, weil sie so in unbefugte Hände (z.B. Kinder) gelangen und große Schäden verursachen können. Die Schadstoffe sollten möglichst in den Originalverpackungen belassen und so transportiert werden, dass sie sich nicht vermischen können. Am Fahrzeug selbst wird nichts umgefüllt. Die Behälter für flüssige, krümelige und pulvrige Stoffe müssen verschlossen sein.

Da die mobile Schadstoffsammlung nur für private Haushalte stattfindet, werden auch nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Kein Gebinde darf schwerer als 20 kg sein, ein Behälter nicht mehr als 20 Liter fassen.

Was wird am Schadstoffmobil nicht angenommen?

Nicht angenommen werden Autobatterien. Beim Neukauf einer Autobatterie ohne gleichzeitige Rückgabe einer alten Batterie wird ein Pfand von 7,50 Euro erhoben. Die Kreisabfallwirtschaft empfiehlt die Quittung aufzuheben, damit bei der Rückgabe der gebrauchten Batterie (ohne Neukauf) das Pfand zurück verlangt werden kann.

Der Handel ist auch zur Rücknahme von Altöl verpflichtet. Daher wird Altöl bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen. Die Kreisabfallwirtschaft rät beim Ölkauf den Kassenbeleg aufzuheben oder den Ölwechsel gleich von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. 

Altmedikamente werden auch nicht angenommen. Diese gehören in die Restabfalltonne. Dabei sollte Missbrauch, zum Beispiel durch Kinder, ausgeschlossen sein. 

Binder- oder Wandfarbe, auch Dispersionsfarben genannt, werden nicht am Schadstoffmobil angenommen. Dispersionsfarben umfassen eine sehr große Gruppe von verschiedenen Farben. Es gibt sie farbig und farblos, als Lacke und Lasuren, für innen und außen, für fast alle Untergründe. Die Bindemittel sind nicht wasserlöslich und bilden, wenn das Wasser verdunstet, eine kunststoffartige Oberfläche. Grundsätzlich handelt es sich also um wasserverdünnbare Farben, was gegenüber Farben auf Lösemittelbasis ein Vorteil ist. Weil sie keine Lösemittel enthalten, gehören Farbreste von Binderfarben nicht zur Schadstoffsammlung. Eingetrocknet, mit Gips oder Sand gebunden und dann z. B. in Zeitungspapier gewickelt, können sie über die Hausmülltonne entsorgt werden. Die leeren Farbeimer gehören (möglichst ohne den Bügel) in den gelben Sack.

Ausgehärtete Farben und Lacke sind ebenfalls über die Restabfalltonne zu entsorgen. Diese Abfälle brauchen nicht zum Schadstoffmobil gebracht werden.

Annahmestellen in Geschäften

Im Landkreis Northeim gibt es noch einige Geschäfte, die während der Öffnungszeiten verschiedene Schadstoffe annehmen. Eine Übersicht darüber, welches Geschäft welche Schadstoffe annimmt, ist im Abfallkalender (Seite 10) und im Internet unter www.landkreis-northeim.de/schadstoffsammlung zu finden. 

Jedes Geschäft, das Gerätebatterien oder Akkus ständig oder zeitweise in seinem Sortiment führt, muss diese auch zurücknehmen. Ganz unabhängig davon, wo sie gekauft worden sind.

Lithium-Batterien über 500 g z.B. von E- Bikes muss der Händler, der die Fahrräder verkauft, auch zurück nehmen.