Hinweis auf Straßenreinigungspflicht


Nach heftigen Regenfällen kann es zu überfluteten Straßen kommen. Die Gullys schaffen die Ableitungen des Regenwassers nicht, da sie teilweise durch Laub, Sand und Schlamm zugesetzt sind. Die Stadt Moringen reinigt regelmäßig die Einläufe. Durch eine ebenso regelmäßige Reinigung der Gossen kann jedoch die Ansammlung von übermäßig viel Dreck in den Senkkästen vermieden werden.

Die Reinigungspflicht bestimmt sich nach der Straßenreinigungssatzung und der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung. Danach sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer der an die öffentliche Straße grenzenden Grundstücke für die Reinigung
-        der Gehwege einschließlich der Gosse, sowie
-        der sonstigen öffentlichen Verkehrsfläche bis zur Fahrbahnmitte zuständig.

Die Reinigung ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Monat durchzuführen. Gefahrenquellen und übermäßige Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.

Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier und sonstigem Unrat und Bewuchs. Dabei ist selbstverständlich das Kehrgut nicht dem Nachbarn zuzukehren oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation zu kehren.

Trifft die Reinigungspflicht nach anderen Vorschriften des öffentlichen Rechts einen Dritten, geht dessen Pflicht zur Reinigung vor.

Die Stadt Moringen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, Ihrer Reinigungspflicht in der Form nachzukommen, dass von hier keine weiteren Einzelmaßnahmen erforderlich werden. Sollten sich hinsichtlich der Reinigungspflicht Fragen ergeben, steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Moringen während der Öffnungszeiten persönlich oder fernmündlich gerne zur Verfügung.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Moringen und die Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung, die auch den Winterdienst regelt, wurden zum 01.10.2015 neu gefasst.

Stadt Moringen
Bau- und Ordnungsamt
Tel. 05554/202-31

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