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Wahlgrabstätten


Wahlgrabstätten


Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen.

Für den Friedhof Moringen besteht die Möglichkeit, sich in bestimmten Abteilungen eine Grabstätte bereits vorab reservieren zu lassen. Für diesen Vorerwerb wird eine Reservierungsgebühr gemäß der Friedhofsgebührensatzung erhoben. Diese Gebühr kann allerdings bei Inanspruchnahme der Grabstätte nicht verrechnet werden.

Nach Ablauf des Nutzungsrechtes kann die Grabstelle auf Antrag um 5 oder 10 Jahre verlängert werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Verlängerung der Wahlgräber eine entsprechende Verlängerungsgebühr gemäß der Friedhofsgebührensatzung anfällt.