Amtliche Bekanntmachung der Stadt Moringen
Neubildung des Jugendausschusses der Stadt Moringen
Nach der Neuwahl des Stadtrates am 13. September 2026 wird der Rat der Stadt Moringen im November d. J. seine konstituierende Sitzung abhalten und u.a. seine Ausschüsse neu bilden und besetzen. Demnach ist auch der Jugendausschuss neu zu bilden und zu besetzen.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) gehören dem Jugendausschuss als beratende Mitglieder Personen an, die von den im Bereich der Stadt Moringen wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen und vom Rat zu wählen sind.
Da sich die Stadt Moringen mit Jugendarbeit und mit Kindertagesbetreuung (Kindergartenförderung usw.) befasst, soll aus jedem dieser Bereiche ein beratendes Mitglied in den Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss vorgeschlagen und berufen werden.
Für jedes beratende Mitglied soll ferner eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter berufen werden.
Die in der Stadt Moringen wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden hiermit aufgerufen, für den Bereich der Jugendarbeit entsprechende Vorschläge einschließlich der Stellvertretung bis zum 30. Oktober 2026 bei der Stadt Moringen - Hauptamt - Amtsfreiheit 8/10, 37186 Moringen, schriftlich einzureichen.
Dabei sind neben der Funktion als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied anzugeben:
Name, Vorname, Beruf, Alter und Anschrift.
Die der Stadtverwaltung bekannten Träger von Kindertageseinrichtungen wurden mit der Bitte um Unterbreitung von entsprechenden Vorschlägen angeschrieben.
Nähere Auskünfte erteilt die Stadt Moringen unter Telefon 05554 / 202-12.
Moringen, den 15. Oktober 2026
Stadt Moringen
Die Bürgermeisterin
Heike Müller-Otte

