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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Der  Lärmaktionsplan der Stadt Moringen ist mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Moringen in der öffentlichen Sitzung am 13.09.2018 in Kraft getreten.

Aus Sicht der Bevölkerung ist, wie immer wieder Umfragen des Umweltbundesamtes zeigen, Lärm das drängendste lokale Umweltproblem. Insbesondere der Straßenlärm wird als besonders belästigender Verursacher von Umgebungslärm empfunden.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie liegt ein europaweit einheitliches Konzept vor, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Diese Richtlinie wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung über die Lärmkartierung national umgesetzt.

Die Stadt Moringen ist - neben weiteren rd. 520 niedersächsischen Kommunen - verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung mit der   Betroffenen-Statistik ist ein vereinfachtes LAP aufgestellt worden, in dem keine Maßnahmen zur Lärmminderung berücksichtigt werden müssen.

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