hier sind die Symbole für das männliche und weibliche Geschlecht abgebildet

Gleichstellungsarbeit


Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Moringen

Im Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist es, dass beide Geschlechter gleichberechtigt sind und dementsprechend behandelt werden. Darüber hinaus gilt es im Sinne der Gleichstellung, bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen abzubauen.

Die Handlungsfelder der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Moringen umfasst u.a. folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei Vorhaben, Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter haben
  • Beratung und Unterstützung der Stadtverwaltung, des Stadtrats und der Bürger/innen
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit
  • Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung und Chancengleichheit
  • Öffentlichkeitsarbeit in Angelegenheiten zu gesellschaftspolitischen und gleichstellungsrelevanten Grundsatzfragen
  • Beteiligung bei sämtlichen Personalmaßnahmen
  • Netzwerkarbeit in Gleichstellungsfragen
  • Zusammenarbeit mit gleichstellungsrelevanten Organisationen, Initiativen und Institutionen

Eine persönliche Beratung ist nach Absprache möglich. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt.


Ihre Ansprechpartnerin

Birgit Nienstedt

Stadt Moringen
Amtsfreiheit 8-10
Telefon: (05554) 202-0

Die Sprechstunden finden bis auf weiteres nach Vereinbarung statt.

 

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