Einreichung von Wahlvorschlägen


Alle Informationen für die Einreichung von Wahlvorschlägen für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern finden Sie in den öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Moringen.

Bezugnehmend auf die Wahlbekanntmachung vom 12.05.2021 wird bekannt gegeben, dass das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 10. Juni 2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23 vom 18. Juni 2021 veröffentlicht wurde und am 19. Juni 2021 in Kraft tratt.

Danach sind

• für die Wahl zum Rat der Stadt Moringen mindestens 8 (vorher 20) und
• zu allen weiteren Ortsräten mindestens 4 (vorher 10)
für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters mindestens 20 (vorher 60)