Wohngeld


Personen oder Familien mit einem geringen Einkommen können Wohngeld beantragen. Damit werden diese finanziell bei ihren Wohnkosten unterstützt.

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten von selbst genutzten Wohneigentums gezahlt.

Das Wohngeld muss schriftlich beim Landkreis Northeim, als zuständige Wohngeldbehörde, beantragt werden. Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Das Bürgerbüro der Stadt Moringen ist beim Ausfüllen der Antragsformulare behilflich.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros
(Tel. 05554/202-34):
Montag                von 07:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag              von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch             von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag         von 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag                  von 08:30-12:30Uhr

Weitere Informationen zum Wohngeld fiinden Sie über die nachstehenden Links:


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