Einstellung der Tätigkeit als Zertifizierungsdiensteanbieter Anzeige
Leistungsbeschreibung
Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.
Wer als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig ist und die Tätigkeit einstellt, muss dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Der Zertifizierungsdiensteanbieter muss dafür sorgen, dass
- die bei Einstellung der Tätigkeit gültigen qualifizierten Zertifikate von einem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden,
- die betroffenen Signaturschlüsselinhaberinnen/Signaturschlüsselinhaber über die Einstellung der Tätigkeit und die Übernahme der qualifizierten Zertifikate durch einen anderen Zertifizierungsdiensteanbieter benachrichtigt werden und
- die Dokumentation nach § 10 Signaturgesetz an die übernehmende den übernehmenden Zertifizierungsdiensteanbieter oder an die zuständige Stelle übergeben wird.
Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, müssen diese gesperrt werden. Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, muss dies der zuständigen Stelle ebenfalls unverzüglich angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige sollte mindestens 2 Monate vor Einstellung des Betriebs eingereicht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten auch die Signaturschlüsselinhaber von der Einstellung des Betriebs informiert werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Anzeige kann formlos erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Ergeben sich während des Betriebes Umstände, die die Erfüllung der Betriebsvoraussetzungen nicht mehr ermöglichen, ist dies ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Kurztext
Wer als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig ist und die Tätigkeit einstellt, muss dies unverzüglich anzeigen.
Urheber
List-ID 467(Positivliste; Stand: 13.09.2018)
Typisierung
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