Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Erteilung
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle kann Berufsangehörigen, die wegen hohen Alters oder wegen körperlicher Leiden auf die Rechte aus der Bestellung verzichten und keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben, auf Antrag die Erlaubnis erteilen, weiterhin die Berufsbezeichnung zu führen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Frist: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Kurztext
Berufsangehörige, die auf die Rechte aus der Bestellung verzichten und keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben, können auf Antrag weiterhin die Berufsbezeichnung führen.
Urheber
List-ID 506 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)
Typisierung
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