Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Leistungsbeschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 6,00 €Vorkasse: NeinAufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandGebühr: 6,00 €Vorkasse: NeinEntsperren nach Wiederauffinden des elektronischen IdentitätsnachweisesWelche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Typisierung
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