Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Leistungsbeschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen zuvor als verloren gemeldeten Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst nachdem Sie Ihren Personalausweis offiziell als „aufgefunden“ gemeldet haben, wird der entsprechende Eintrag bei der Polizei gelöscht. Anschließend können Sie Ihren wiedergefundenen Personalausweis in Deutschland bis zum Ablauf seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiter nutzen.
Haben Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden, können Sie auch die zuvor gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Dies ist ausschließlich persönlich im Bürgeramt möglich. Das Bürgeramt veranlasst die Entsperrung und informiert bei Bedarf die Polizei über das Wiederauffinden.
Bitte beachten Sie: Die Bundesrepublik Deutschland hat keinen Einfluss darauf, wie andere Staaten ihre polizeilichen Informationssysteme führen oder aktualisieren. Daher kann es in Einzelfällen vorkommen, dass ausländische Behörden die Fahndungseinträge nicht oder nicht rechtzeitig löschen. In solchen Fällen kann Ihr wiedergefundener Personalausweis im Ausland möglicherweise nicht akzeptiert oder sogar einbehalten werden.
Verfahrensablauf
Melden Sie sich persönlich bei einem Bürgeramt und/oder einer Polizeidienststelle und zeigen an, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben.
Lassen Sie ggfs. Ihre Online-Ausweisfunktion wieder aktivieren.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Personalausweisbehörde bzw. Ihrem Bürgeramt. Zeigen Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises auch bei der Polizei an, sofern Ihr Bürgeramt diese nicht bereits in Kenntnis gesetzt hat.
Voraussetzungen
- Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen Ihren wiedergefundenen Personalausweis.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten durch die Meldung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Bemerkungen
nicht angegeben
Kurztext
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Wiederauffinden des Personalausweises muss gemeldet werden, wenn zuvor der Verlust angezeigt worden war
- Kosten: keine
- Bearbeitungsdauer: keine
- Fristen: keine
- zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Weiterführende Informationen
- Personalausweisportal
ier erhalten Sie als Bürgerinnen und Bürger, als Unternehmen und Behörde ausführliche Informationen zum Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR. Zudem stehen Ihnen Services zum Online-Ausweis und seinen Anwendungsmöglichkeiten bereit.
- Informationen zu Gebühren auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Personalausweisportal
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportalnicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Personalausweis Meldung wegen Fund in Niedersachsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
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- Personalausweis Meldung wegen Fund in Niedersachsen
Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
6Status Katalogeintrag
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