Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

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  • Leistungsbeschreibung

    Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

    Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

    Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Moringen

    Allgemeine Informationen
    An wen muss ich mich wenden?

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung informieren. Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befinden.


  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

    Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.  

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    nicht angegeben

  • Kurztext

    Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

    Rechtsanspruch auf elementare Bildung

    Gebührenfreiheit für den Besuch eines Kindergartens

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren. Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Moringen
    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Moringen
Frau Dörflinger

Kindergartenbeiträge: Einbeck, Katlenburg-Lindau, Northeim

Frau Fischer
Kindergartenbeiträge: Bodenfelde, Hardegsen

Frau Loock
Kindergartenbeiträge: Bad Gandersheim, Nörten-Hardenberg

Frau Ohlendorf
Kindergartenbeiträge: Dassel, Moringen, Kalefeld

Frau Scholz
Kindergartenbeiträge: Uslar

Zuständige Abteilungen

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