Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Wer Prostitutionsveranstaltungen organisieren oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Betriebskonzept
- weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
-
bei einer natürlichen Person:
- Name,
- Geburtsdatum und
- Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
-
bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
- Name der Firma,
- Anschrift,
- Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
- Sitz der Firma.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Betriebskonzept erteilt. Sie kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden.
Kurztext
Wer Prostitutionsveranstaltungen organisieren oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Anträge / Formulare