Sachkundeprüfung zum Vermittlen und Beraten von Versicherungen Bescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Nach erfolgreichem Ablegen einer Prüfung zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde von Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittlern und Versicherungsberaterinnen/Versicherungsberatern vor der zuständigen Stelle, stellt diese anschließend eine Bescheinigung aus.

  • Verfahrensablauf

    Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

    Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:

    • Versicherungsfachliche Grundlagen
    • Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge

    • Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung

    Für den praktischen Prüfungsteil kann die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:

    • Vorsorge
    • Sach-/Vermögensversicherung
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Nach erfolgreichem Ablegen einer Prüfung zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde zum Vermitteln und Beraten von Versicherungen wird anschließend eine Bescheinigung ausgestellt.

  • Urheber

    List-ID 822 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Abteilungen