Abnahme von Wesenstests Zulassung
Leistungsbeschreibung
Personen, die den Wesenstest abnehmen, bedürfen nach § 13 Absatz 1 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der vorherigen Zulassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
§ 13 Absatz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Frist: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Kurztext
Personen, die den Wesenstest abnehmen, bedürfen der vorherigen Zulassung.
Urheber
List-ID 789 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)