Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz Zulassung
Leistungsbeschreibung
Ein Unternehmen, das die Verwiegung und Einstufung nach Handelsklassen von Rinder-, Schweine- und Schafschlachtkörpern durchführt, wird als Klassifizierungsunternehmen bezeichnet.
Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz (FlG) bedürfen der Zulassung.
Voraussetzungen
- Gewähr für die notwendige Unabhängigkeit von den Beteiligten der gesamten Vermarktungskette Fleisch
- Zuverlässigkeit und Sachkunde
- Niederlassung oder zustellungsfähige Anschrift im Inland
- Beschäftigung einer für die ordnungsgemäße Klassifizierung hinreichende Anzahl zugelassener Klassifiziererinnen und Klassifizierer und
- Erfüllen der Voraussetzungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2004-11 Typ A
- Die Vorlage einer Akkreditierungsurkunde einer Akkreditierungsstelle ist keine Zulassungsvoraussetzung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz (FlG) bedürfen der Zulassung.
Urheber
List-ID 595 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)
Typisierung
1