Abnahme von Wesenstests Mitteilung Wegfall von Zulassungsvoraussetzungen
Leistungsbeschreibung
Werden die Zulassungsvoraussetzungen zur Abnahme von Wesenstests nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 13 Abs. 3 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Werden die Zulassungsvoraussetzungen zur Abnahme von Wesenstests nicht mehr erfüllt, ist dies mitzuteilen.
Urheber
List-ID 790 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)