Anmeldung bei der Tierärztekammer
Leistungsbeschreibung
Für alle in Niedersachsen den Beruf ausübenden Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der zuständigen Stelle.
Gleiches gilt für nicht berufstätige Tierärztinnen und Tierärzte, sofern sie ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Diese haben sich gemäß der Meldeordnung bei der zuständigen Stelle anzumelden und bestimmte Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Berechtigungsnachweise
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle muss innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme bzw. Hauptwohnsitzaufnahme in Niedersachsen bei der jeweiligen Geschäftsstelle erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Für alle in Niedersachsen den Beruf ausübenden Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der Tierärztekammer.
Urheber
List-ID 576 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)
Typisierung
4