Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Frist: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich. (siehe NJG §80 (2) Nr. 4 g)
Kurztext
Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen .
Urheber
List-ID 417 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)
Typisierung
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