Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

  • Leistungsbeschreibung

    Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.

  • Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.

  • Voraussetzungen

    Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 3 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Es ist ein Widerspruch möglich.  (siehe NJG §80 (2) Nr. 4 g)

  • Kurztext

    Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen .

  • Urheber

    List-ID 417 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Abteilungen