Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
§ 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Frist: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Kurztext
Personen oder Stellen, die die vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.
Urheber
List-ID 780 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)
Typisierung
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