Rechtsanwaltschaft Zulassung Erteilung europäischer Rechtsanwalt als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt
Leistungsbeschreibung
Als europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt können Sie zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwältin bzw. Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fallliste gem. § 12 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) mit Angaben zu Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Sachstand der vom Antragsteller im deutschen Recht bearbeiteten Rechtssachen,
- Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Arbeitsvertrags oder der Arbeitsverträge,
- von Arbeitgeberin/Arbeitgeber und antragstellender Person unterschriebene Tätigkeitsbeschreibung,
- die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Kurztext
Als europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt können Sie zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwältin bzw. Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden.
Urheber
List-ID 838 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)