Qualitätsprüferinnen/Qualitätsprüfer nach Wirtschaftsprüferordnung Registrierung
Leistungsbeschreibung
Die Qualitätskontrolle wird durch bei der zuständigen Stelle registrierte Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sogenannte Prüfer für Qualitätskontrolle, durchgeführt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Frist: 3 Monate
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist in schriftlicher Form an die zuständige Stelle zu richten.
Kurztext
Die Qualitätskontrolle wird durch registrierte Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt.
Urheber
List-ID 465 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)