Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater/-innen erbracht ist und ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft gegeben sind.
Voraussetzungen
- die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind Steuerberaterinnen oder Steuerberater
- mindestens ein/e Steuerberaterin/ein Steuerberater, die/der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführerin/Geschäftsführer oder persönlich haftendere Gesellschafterin/persönlich haftender Gesellschafter ist, muss ihre/seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben
- Vorlage einer zumindest vorläufigen Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft (§ 40 Abs. 1 DVStB)
- Ausfertigung bzw. öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung (§ 49 Abs. 3 S. 2 StBerG)
- Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr (§ 51 Abs. 1; § 164 b Abs. 1 StBerG)
- Vorläufige Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung (§ 50 Abs. 6 StBerG, § 55 Abs. 2 DVStB)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Den Vordruck für den Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft fordern Sie schriftlich oder mündlich bei der für Sie zuständigen Stelle. Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle. Im Antrag sind Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen anzugeben, die die Gesellschaft verantwortlich führen, sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen.
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister kann die zuständige Stelle bereits bestätigen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Über die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.
Kurztext
Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Urheber
List-ID 316 (Positivliste; Stand:13.09.2018)
Typisierung
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