Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie diese u. U. beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.

    Dazu gehören Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen und ähnliche Veranstaltungen in einem tollwutgefährdeten Gebiet oder bei Teilnahme von Hunden und/oder Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern.

    Abhängig von der Tierart und der aktuellen Seuchenlage können die Veranstaltungen unterschiedliche Auflagen erhalten. Unter Umständen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen dieser Art beschränken oder verbieten. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren. Ausstellungen werden stichprobenweise kontrolliert.

    Für gewerbsmäßige Hunde- oder Katzenausstellungen ist gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe d Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Für Hundeausstellungen ist ferner § 10 der Tierschutzhundeverordnung zu beachten.

  • Verfahrensablauf

    Ausstellungen mit Hunden oder Katzen oder ähnliche Veranstaltungen müssen Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen anzeigen. Informieren Sie sich diesbezüglich bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde (z. B. Homepage). Dort erhalten Sie auch die Informationen, welche weiteren Unterlagen ggf. benötigt werden und auf welchem Wege die Veranstaltung anzuzeigen ist.

    Bei der Anzeige werden im Allgemeinen folgende Angaben benötigt:

    VeranstalterIn und verantwortliche Person

    Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung, Beschickung der Tiere

    Angaben zu den ausgestellten Tierarten

    Herkunft (Herkunftsländer) der Tiere

    Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.

    Sie erhalten eine Bestätigung.

    Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen. Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen ein entsprechender Bescheid (ggf. mit Auflagen) zu.

  • Zuständige Stelle

    Hund- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen sind unter bestimmten Voraussetzungen dem für den Veranstaltungsort zuständigen Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt/dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser bzw. der Region Hannover mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.

  • Voraussetzungen

    Unterliegt die Veranstaltung der Anzeigepflicht, sind die von der zuständigen Behörde genannten Auflagen zu beachten. Für Tiere aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittländern müssen die nach Tierseuchenrecht erforderlichen amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen vorliegen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Veranstaltung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anzeigepflicht mindestens vier Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

  • Bearbeitungsdauer

    In der Regel wird die Anzeige innerhalb von ein bis drei Wochen nach Vorlage aller relevanter Informationen bearbeitet.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage eingereicht werden.

  • Kurztext

    Veranstaltungen mit Hunden oder Katzen (Hunde-, Katzenausstellungen und ähnliche Veranstaltungen) unterliegen der Anzeigepflicht, sofern

    • sie in einem gefährdeten Bezirk stattfinden (§ 4 Absatz 1 TollwutVerordnung)
    • es sich um internationale Veranstaltungen mit Teilnahme von Hunden bzw. Katzen aus einem Mitgliedsstaat bzw. aus einem Drittland handelt (§ 4 Absatz 2 TollwutVerordnung).

    Hunde- und Katzenausstellungen unterliegen im Falle von gewerbsmäßigen Ausstellungen der Erlaubnispflicht nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe d Tierschutzgesetz.

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Hund- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen sind unter bestimmten Voraussetzungen dem für den Veranstaltungsort zuständigen Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt/dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser bzw. der Region Hannover mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.

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