Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen
Leistungsbeschreibung
Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies entsprechend mitzuteilen.
Urheber
List-ID 788 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)