Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende