Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Die Zuständigkeit ist in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) festgelegt.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Moringen

Zuständig ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim.

Die Zuständigkeit ist in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) festgelegt.

Zuständige Abteilungen