Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie vier Pflichtstationen und eine Wahlstation.
Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre.
Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.
Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.
- Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
- In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
- Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.
Voraussetzungen
Sie haben das erste juristische Examen bestanden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Kopie der Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original oder in beglaubigter Ausfertigung
- bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
- ggf. Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
- Führungszeugnis (Belegart „O“)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Einstellungen erfolgen zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung kann frühestens 5 Monate und muss spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin vorliegen.
Antragsfrist: 2-5 Monate
Bearbeitungsdauer
Nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist erhalten Sie nach zwei Wochen Nachricht. Bei einer Ablehnung könnten Sie im weiteren Verlauf ein weiteres Angebot bekommen, falls Ihnen vorgehende Bewerberinnen und Bewerber das Angebot abgelehnt haben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
- Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung
- Vorbereitungsdienst kann nach bestandenem ersten juristischen Examen begonnen werden
- Bewerbung muss bei dem Oberlandesgericht eingereicht werden, in dessen Bezirk der Vorbereitungsdienst durchgeführt werden soll
- Vorbereitungsdienst (auch Rechtsreferendariat genannt) dauert zwei Jahre
- Endet mit dem zweiten juristischen Examen
- Zuständig in Niedersachsen: die Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
3Status Bibliothekseintrag
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