Eintragung ins Vereinsregister beantragen
Leistungsbeschreibung
Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsam einen festgelegten Zweck erreichen wollen.
Wenn Sie einen Verein neu gegründet haben, wird er noch nicht eine juristische Person. Das heißt, dass Sie beispielsweise bei Geschäften für den noch nicht eingetragenen Verein als Vorsitzender oder Vorsitzende mit Ihrem Privatvermögen haften.
Auch später müssen Sie bestimmte Vorgänge oder Tatsachen ins Vereinsregister eintragen lassen, beispielsweise wenn eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen wurde, die nur wirksam wird, wenn sie ins Vereinsregister eingetragen wird oder sich die Zusammensetzung des Vorstands ändert. Vereine unterliegen als Körperschaften der Besteuerung. Das Steuerrecht räumt Vereinen jedoch besondere steuerliche Vorteile ein, wenn sie einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen.
Das Vereinsregister ist öffentlich und kann von jeder Person eingesehen werden.
Verfahrensablauf
Nach der Beglaubigung der Anmeldung durch einen Notar wird diese beim zuständigen Amtsgericht als Registergericht eingereicht und geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung in das Vereinsregister. Dies wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die Erstellung einer Kostenrechnung erfolgt im Anschluss und wird Ihnen per Post zugestellt.
Zuständige Stelle
Die Eintragung eines Vereins ist durch den Vorstand bei dem zuständigen Amtsgericht anzumelden.
Voraussetzungen
- Der Verein muss wirksam gegründet worden sein.
- Der Verein muss mindestens 7 Mitglieder haben.
- Die Vereinssatzung muss den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt haben.
- Der Verein muss bereits Vorstandsmitglieder haben, da diese für die Anmeldung zuständig sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
notariell beglaubigte Anmeldung
Abschrift der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands
Bearbeitungsdauer
Die Dauer hängt von dem Geschäftsanfall beim Registergericht ab.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Typisierung
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