Handelsregister Einsicht gewähren

  • Leistungsbeschreibung

    Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über

    Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)

    Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)

    Einzelkaufleute (e.K.)

    Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

    Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos

    die eingereichten Urkunden einsehen,

    einen Abdruck als PDF herunterladen.

    Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.

  • Verfahrensablauf

    Gemeinsames Registerportal der Länder:

    Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.

    Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.

    Klicken Sie auf „Suchen“.

    Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.

    Wählen Sie das gewünschte Dokument

    Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.

    Unternehmensregister:

    Rufen Sie das Unternehmensregister auf.

    Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.

    Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Sie können die Daten sofort einsehen.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Handelsregister Einsicht gewähren

    Einsicht in das Handelsregister jederzeit online über das Gemeinsame Registerportal der Länder

    Abruf elektronischer Abdrucke online

    Handelsregister bietet Informationen über konkrete

    Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KgaA))

    Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)

    Einzelkaufleute (e.K.)

    zuständig: Amtsgericht als Registergericht

    Einsicht der Daten auch über das Unternehmensregister online möglich

    Unternehmensregister bietet zum Beispiel Einsicht in:

    Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften

    Gesellschaftsbekanntmachungen

  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.

Zuständige Abteilungen