Alleinerbschein aufgrund eines Testaments beantragen
Leistungsbeschreibung
Den Alleinerbschein stellt Ihnen das Nachlassgericht aus. Er bezeugt, dass Sie als einzige Person Erbin oder Erbe sind, also die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers allein antreten. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Person Sie im Testament oder Erbvertrag als Allein- oder Universalerbe eingesetzt hat.
Mit dem Erbschein erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf Bankkonten der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen.
Verfahrensablauf
Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:
- Stellen Sie dort formlos einen Antrag auf Ausstellung eines Alleinerbscheins und fügen Sie Ihrem Schreiben alle erforderlichen Unterlagen an.
- Alternativ können Sie den Antrag über eine bevollmächtigte Person stellen, etwa eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, oder bei Gericht zu Protokoll erklären.
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Geben Sie persönlich vor dem Amtsgericht beziehungsweise vor einer Notarin oder vor einem Notar eine Versicherung an Eides statt ab. Damit versichern Sie, dass Ihnen nichts bekannt ist, was der Richtigkeit Ihrer Angaben im Erbscheinsantrag entgegensteht.
- Dies ist nicht erforderlich, wenn das Amtsgericht darauf verzichtet.
- Beurkundet eine Notarin oder ein Notar die Versicherung an Eides statt, kann diese Person gleichzeitig den Erbscheinsantrag beurkunden.
- Das Amtsgericht prüft Ihre Berechtigung und stellt den Erbschein aus.
Voraussetzungen
Nur als Alleinerbe können Sie einen Alleinerbschein beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person, also der Erblasserin oder des Erblassers
- Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt
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Nachweise, warum bestimmte Personen, die eigentlich (Mit-)Erben wären, keine Erben sind, zum Beispiel:
- Sterbeurkunden
- Erbausschlagungserklärungen
- Erbverzichtserklärungen
- Testamente oder Erbverträge oder zumindest die Angaben dazu, zum Beispiel bei besonderer amtlicher Verwahrung
- bei Eheleuten: gegebenenfalls Nachweis des Güterstands
- bei eingetragenen Lebenspartnerschaften: gegebenenfalls Nachweis des Vermögensstands
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare:
Onlineverfahren möglich:
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig:- bei Antragstellung: nein
- bei eidesstattlicher Erklärung: ja
Rechtsbehelf
- Beschwerde
- Antrag auf Einziehung des Erbscheins
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
- Alleinerbschein Erteilung Verfügung von Todes wegen
- ein Alleinerbe kann beim Nachlassgericht einen Alleinerbschein beantragen
- ein Erbschein ist ein amtliches und vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das Auskunft über das Erbrecht einer bestimmten Person gibt
- aufgrund eines Testaments oder Erbvertrages kann jemand zum Alleinerben bestimmt werden
- zuständig: Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnort der verstorbenen Person
Weiterführende Informationen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
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