Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen
Leistungsbeschreibung
Hat die verstorbene Person kein Testament hinterlassen und keinen Erbvertrag geschlossen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie benötigen in vielen Fällen einen Nachweis über Ihr Erbrecht.
Der Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Mit diesem erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf ein Bankkonto der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen.
Verfahrensablauf
Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:
- Stellen Sie dort formlos einen Antrag auf Ausstellung eines Alleinerbscheins und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen an.
- Alternativ können Sie den Antrag über eine bevollmächtigte Person stellen, etwa eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, oder bei Gericht zu Protokoll erklären.
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Geben Sie persönlich vor dem Amtsgericht beziehungsweise vor einer Notarin oder vor einem Notar eine Versicherung an Eides statt ab. Damit versichern Sie, dass Ihnen nichts bekannt ist, was der Richtigkeit Ihrer Angaben im Erbscheinsantrag entgegensteht.
- Dies ist nicht erforderlich, wenn das Amtsgericht darauf verzichtet.
- Beurkundet eine Notarin oder ein Notar die Versicherung an Eides statt, kann diese Person gleichzeitig den Erbscheinsantrag beurkunden.
- Das Amtsgericht prüft Ihre Berechtigung und stellt den Erbschein aus.
Voraussetzungen
Nur als Alleinerbe können Sie einen Alleinerbschein beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers
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Unterlagen zur Dokumentation der Stellung als gesetzliche Erbin oder gesetzlicher Erbe, zum Beispiel:
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt
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Nachweise, warum bestimmte Personen, die eigentlich (Mit-)Erben wären, keine Erben sind, zum Beispiel:
- Sterbeurkunden
- Erbausschlagungserklärungen
- Erbverzichtserklärungen
- gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge oder zumindest Angaben dazu, zum Beispiel bei besonderer amtlicher Verwahrung
- bei Eheleuten: Nachweis des Güterstands
- bei eingetragenen Lebenspartnerschaften: Nachweis des Vermögensstands
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare:
Onlineverfahren möglich:
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig:- bei Antragstellung: nein
- bei eidesstattlicher Erklärung: ja
Rechtsbehelf
- Beschwerde
- Antrag auf Einziehung des Erbscheins
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
- Alleinerbschein Erteilung gesetzliche Erbfolge
- ein Alleinerbe kann beim Nachlassgericht einen Alleinerbschein beantragen
- ein Erbschein ist ein amtliches und vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das Auskunft über das Erbrecht einer bestimmten Person gibt
- wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, wird der Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge ausgestellt
- zuständig: Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnort der verstorbenen Person
Weiterführende Informationen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
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