Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren


An wen muss ich mich wenden?

Zur Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Jugendamt (Beistandschaft) oder an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

Zuständige Abteilungen