Schiedsperson


Das Schiedsamt wird von einer Schiedsperson (Schiedsmann oder Schiedsfrau) als Ehrenamt ausgeübt. Diese Person wird vom Rat der Stadt gewählt für die verbleibende Amtszeit des amtierenden Schiedsmannes und endet am 31.12.2028.

Das Schiedsamt hat die Aufgabe, in zivilrechtlichen Streitigkeiten und bei bestimmten Straftaten zwischen den Beteiligten zu schlichten. Die grundlegende Aufgabe der Schiedspersonen ist es daher, in Konfliktsituationen zu vermitteln.

Die Einsatzbereiche sind weit gefächert: Vom Streit zwischen Nachbarn, der Einhaltung von Hausordnungen und Forderungen auf Schadensersatz bis hin zu leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Die stellv. Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen.
Außerdem sollte die stellv. Schiedsperson schreibgewandt sein, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung haben und über ausreichend Zeit verfügen. Notwendig sind auch ein ausreichendes Maß an Einfühlungsvermögen und eine gewisse Lebenserfahrung.
Voraussetzung ist außerdem die Vollendung des 30. Lebensjahres und der Wohnsitz im Gebiet der Stadt Moringen.

Bewerbungen können bis zum 31.03.2026, bei der Stadt Moringen, Amtsfreiheit 8/10, 37186 Moringen, eingereicht werden. Ein entsprechendes Bewerbungsformular erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 2 oder auf schriftliche Anforderung bei der Stadt Moringen, entweder per Post oder senden Sie eine E-Mail an stadt@moringen.de

Weitere Informationen zum Schiedsamt finden Sie z.B. online unter www.schiedsamt.de

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