Notbetreuung in den Kindertagesstätten in der Zeit vom 01.02.2021 bis 14.02.2021


Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

die Diskussionen der Bundeskanzlerin sowie Ministerpräsidentinnen und –präsidenten am Dienstag, den 19.01.2021 hat ergeben, dass der Beschluss vom 13. Dezember 2020 bis zum 14. Februar verlängert wird und eine restriktive Umsetzung notwendig ist. In den Kindertagesstätten wird daher weiterhin nur eine Notbetreuung angeboten.

Es dürfen pro Krippengruppe mit 15 genehmigten Plätzen maximal 8 Kinder, pro Kitagruppe mit 25 genehmigten Plätzen maximal 13 Kinder und in Horten mit 20 genehmigten Plätzen maximal 10 Kinder betreut werden.

Ich weise darauf hin, dass die Planungstage der Einrichtungen am 01.02.2021 und 02.02.2021 als feste Schließzeit eingeplant sind und eine Notbetreuung daher erst ab 03.02.2021 erfolgt.

Konkrete Regelungen wird die neue Verordnung des Landes Niedersachsen festlegen.

Um den Notbetrieb vorzubereiten, werden alle Kindertagesstätten im Landkreis Northeim die Eltern auffordern, die anliegende Abfrage kurzfristig zu beantworten. Die Rückmeldungen werden ausdrücklich bis Dienstag, den 26.01.2021, 16:00 Uhr erbeten, um die Betreuungsplätze ab dem 01. Februar möglichst am nächsten Tag zusagen zu können.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie das Antragsformular:

Elternbeiträge und Verplfegungskosten während der Schließzeit :               

Das Thema Elternbeiträge und Verpflegungskosten ist Gegenstand zahlreicher Anrufe und Mails von Ihnen. Hierzu  folgende aktuelle Informationen für Sie:

Die Stadt Moringen hat eine Satzung, die die Zahlung der Beiträge regelt. Grundsätzlich ist die Gebühr entsprechend der Satzungen der Kindertagesstätten auch dann zu zahlen, wenn die Einrichtungen vorübergehend aus zwingenden Gründen (hier: Anordnung des Landes) geschlossen werden müssen. Der Pandemiefall stellt danach keinen Grund dar, die Gebühren zu erlassen. Der Erlass der Beiträge, kann jedoch durch den Stadtrat beschlossen werden.

Der Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung hierüber beraten. Die Verwaltung schlägt vor, auf Elternbeiträge und Verpflegungskosten zu verzichten, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. Ab wann, in welchem Umfang und welche Kosten für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung anfallen werden die politischen Diskussionen ergeben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie GESUND!


Kontaktdaten für weitere Informationen sowie die Einreichung der Anträge:

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