Zweitbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz


Liebe Vereine, Verbände, Interessierte,

da die letzte Zweitbelehrung nach der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nun zwei Jahre her ist, wird es ein entsprechendes Angebot erneut geben.

Ziel der Belehrung ist, an diesem Termin allgemeine Umgangsregeln zu erörtern und gezielt Fragen in dem jeweiligen Arbeitsbereich zu beantworten.

Die Belehrung findet statt am

Samstag, 20.04.2024 von 10-13 Uhr in der Stadthalle Moringen.

Interessierte können vorher gern den Teil 1 der Belehrung nach dem Infektionsgesetz online beim Landkreis Northeim ableisten.

https://www.landkreis-northeim.de/buergerservice/dienstleistungen/infektionsschutzbelehrung-inklusive-bescheinigung-beantragen-900000297-0.html?myMedium=1

Die Belehrung am 20.04.2024 wird auch eine Möglichkeit zur Online Teilnahme bieten. Hierzu bitte bei der Anmeldung auf eine Onlineteilnahme hinweisen, damit wir die Zugangsdaten zumailen können.

Bitte fragen Sie in Ihren Vereinen nach Interessierten und melden Sie diese per Mail (jugendpflege@moringen.de) unter Angabe von Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Emailadresse und Telefonnummer an.