Schiedsamt

Schlichten statt richten

Die Stadt Moringen sucht Interessenten für das Amt der Schiedsperson, beziehungsweise für die Vertretung der Schiedsperson.

Das Schiedsamt wird von einer Schiedsperson (Schiedsmann oder Schiedsfrau) als Ehrenamt ausgeübt. Diese Person wird vom Rat der Stadt für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit der amtierenden Schiedspersonen endet am 31.12.2023. Die neue Amtszeit beginnt damit im Januar 2024.

Das Schiedsamt hat die Aufgabe, in zivilrechtlichen Streitigkeiten und bei bestimmten Straftaten zwischen den Beteiligten zu schlichten. Die grundlegende Aufgabe der Schiedspersonen ist es daher, in Konfliktsituationen zu vermitteln.       Die Einsatzbereiche sind weit gefächert: Vom Streit zwischen Nachbarn z.B. über Grenzabstände von Pflanzen oder Einwirkungen auf das Nachbargrundstück durch Lärm oder Rauch, der Einhaltung von Hausordnungen und Forderungen auf Schadensersatz bis hin zu leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung wie auch Beleidigung oder Bedrohung.

Die Schiedsperson ist kein Richter; sie spricht kein Urteil. Sie hat die Aufgabe die Parteien dazu zu bewegen, sich zu einigen. Die Schiedsperson soll versuchen, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Diese Einigung wird dann auch rechtsverbindlich schriftlich fixiert.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte die Schiedsperson schreibgewandt sein, um die getroffene Vereinbarung der beiden Parteien schriftlich zu formulieren, dass unzweideutig der Willen der Parteien zum Ausdruck gebracht wird. Weiter sollte die Schiedsperson eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören haben und gleichzeitig ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung haben und über ausreichend Zeit verfügen. Notwendig ist auch ein ausreichendes Maß an Einfühlungsvermögen und eine gewisse Lebenserfahrung. Zudem sollte die Schiedsperson völlig unparteiisch sein. Voraussetzung ist außerdem die Vollendung des 30. Lebensjahres und der Wohnsitz im Moringer Gemeindegebiet.

Jede neue Schiedsperson wird in speziellen Einführungs- und Vertiefungslehrgängen, die vom Schiedsamtsseminar des BDS durchgeführt werden, geschult. Vielerorts können die neuen Schiedspersonen auch bei einer „alten“ erfahrenen Schiedsperson hospitieren, d.h. sie nehmen (mit Zustimmung der beteiligten Parteien) an einer Schlichtungsverhandlung teil und werden in die Führung der amtlichen Bücher eingewiesen. Jährlich werden dann weitere Fortbildungslehrgänge angeboten, zumeist sowohl auf örtlicher als auch überörtlicher Ebene des BDS. Die gewählte Schiedsperson wird also in ihrem neuen Amt nicht allein gelassen.

Bewerbungen können bis zum 30.06.2023, bei der Stadt Moringen, Amtsfreiheit 8/10,37186 Moringen, eingereicht werden. Ein entsprechendes Bewerbungsformular erhalten Sie hier oder direkt im Rathaus, Zimmer 12.

Weitere Informationen zum Schiedsamt finden Sie z.B. online unter www.schiedsamt.de