Umlaufbeschluss des Ortsrates Nienhagen


Unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie und um eine rechtzeitige Beteiligung des Ortsrates Nienhagen zu ermöglichen, wurde auf eine Einberufung des Ortsrates in Präsenz verzichtet. Stattdessen erfolgte eine Beschlussfassung mittels Umlaufverfahren.

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat aufgrund der epidemischen Lage (Corona) in  § 182 eine Sonderregelungen geschaffen. Zur Bewältigung der Lage kann daher analog zum Verwaltungsausschuss auch der Stadtrat und der Ortsrat auf Vorschlag der Bürgermeisterin über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschließen, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder damit einverstanden erklärt haben. Das NKomVG sieht zudem vor, dass die Beschlüsse, die im Umlaufverfahren gefasst wurden, anschließend unverzüglich von der Stadtverwaltung veröffentlicht werden müssen, um die Öffentlichkeit nicht gänzlich auszuschließen.

Insgesamt haben 6 von 6 Ortsratsmitgliedern ihren Stimmzettel zurückgegeben. Die 4/5 - Mehrheit konnte erreicht werden. Der Ortsrat Nienhagen hat einstimmig dem Verfahren zugestimmt und eigenstimmig folgendem Beschluss zugestimmt:

  •  Der Ortsrat Nienhagen beschließt die Ortsmittel, wie in der Vorlage dargestellt, zu verteilen.

Übersicht der verteilten Mittel:

  • Schützenverein Nienhagen : Zuschuss zur Renovierung in Höhe von 800 € gegen Rechnungsnachweis
  • Austräger für Flyer und dergleichen : 160 € (als Topf bei der Stadt hinterlegt)
  • An die Vereine jeweils 100 €: Gesangverein Nienhagen, Feuerwehr-Förderverein Nienhagen, Heimat- und Wanderfreunde Nienhagen, 60 Plus, Mehrgenerationenverein Nienhagen
  • Material (Holz von Jens Kiel) für weitere 3 Bänke am DGH zum Austausch der kaputten Bänke
  • Der Mehrgenerationenverein Nienhagen soll 100 € zur Planung, Vorbereitung und Durchführung eines Dorfreinigungs - und Pflanztags erhalten.