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Auftragsvergaben

Auftragsvergaben (Ex-Post-Transparenz)

Gemäß § 20 Absatz 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) hat die Stadt Moringen nach der Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Auch hat die Stadt Moringen gemäß § 19 Absatz 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Die Informationen werden für die Dauer von drei (VOL/A) beziehungsweise sechs (VOB/A) Monaten vorgehalten.

Zur Zeit sind folgende Auftragsvergaben betroffen: