Stellungnahme zum Live-Stream im Kinder- und Jugendtreff Moringen


Bezug nehmend auf die Berichterstattung im Göttinger Tageblatt bzw. in der HNA Northeim möchte die Stadt Moringen einige Fakten bezüglich des Live-Streams aus dem Nest Moringen klarstellend ergänzen:

Am Samstag den 02.01.2021 fand ein Live-Stream Musikevent im Jugendzentrum Nest mit Kenntnis des Jugendpflegers statt, um Jugendlichen und jungen Menschen in Coronazeiten ein wenig Jugendkultur nach Hause zu bringen. Für die Erstellung eines solchen Live-Streams ist neben technischem auch personeller Aufwand nötig ist. Diese Onlineevents sollen angesichts geschlossener Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Jugendtreffs u.a. ein wenig Abwechslung für junge Leute in den Lockdown-Alltag bringen. Ein solcher Part der Jugendkulturangebote ist auch durch die Coronaverordnung gedeckt (s. Quelle). Keineswegs handelte es sich bei der im Jugendzentrum durchgeführten Veranstaltung um eine Art „Party“ mehrerer junger Menschen, sondern um ein professionelles Live-Stream-Event, wie es auch andere Veranstalter (Vereinen, Musikgruppen bis zum ÖR-Fernsehen) derzeit anbieten.

Dieses Event wird von DJs einer lokalen Veranstaltungsfirma durchgeführt und zwar ehrenamtlich und in ihrer Freizeit. Weiter haben die jungen Menschen ihre professionelle Hilfe schon bei anderen Aktionen eingebracht wie dem Unplugged Konzert in Moringen, Christmas-Party-Live-Stream mit dem DLRG, Backstream oder auch dem Weihnachten vor 100 Jahren im Adventsprogramm für Kinder. Dieses ehrenamtliche Engagement kann nicht hoch genug geschätzt werden und die Jugendpflege möchte sich dafür ausdrücklich bedanken.

Die Coronaverordnung sieht Reglungen genau für solche Aktionen der Jugendarbeit und Jugendkulturarbeit ausdrücklich vor. Darüber hinaus werden sogar noch während der Durchführung strengere Maßstäbe bezüglich Abstandsregeln, Maskenzwang etc. angelegt und die Zahl der Mithelfenden auf das für die Aktion nötige Kontaktzahl begrenzt.

Die Verordnung ist in ihren Einzelheiten leider nicht jedem geläufig, so dass es letztlich zur Meldung und Anzeige kam. Die Jugendpflege Moringen hat bereits mit dem Landkreis Northeim deshalb Kontakt aufgenommen, um den Sachverhalt entsprechend zu klären. Bei den zukünftig geplanten ähnlichen Aktionen wird den Beteiligten zudem ein Bestätigungsschreiben bezüglich der Verordnungsbestimmungen ausgehändigt um solche Missverständnis vorzubeugen.

In diesem Zusammenhang bedauert die Stadt Moringen, dass und wie Meldungen ohne Nachfrage und teils verfälscht weiterverbreitet werden. Gerade junge Menschen, die sich, so wie in diesem Fall in der Jugendkultur oder auch in Vereinen und Verbänden für andere Jugendliche und Erwachsene engagieren, verdienen unsere Anerkennung und Unterstützung - insbesondere in Coronazeiten.

 

Quelle:

§2 Abs. 3 Satz 9 Die Kontaktbeschränkungen nach Absatz 1 und das Abstandsgebot nach Absatz 2 gelten nicht im Rahmen von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII (https://www.niedersachsen.de/download/162321)